- Energiebedarf oder Energieverbrauch
- Letzte Sanierungsmaßnahmen
- Empfehlungen zur Modernisierung
Energieausweis verstehen
Wichtige Informationen zur Energieeffizienz
Wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung besichtigen, schauen Sie auch in den Energieausweis. Zeigt der Pfeil über der Farbskala auf Rot, ist dies ein wichtiges Signal: Hier besteht Modernisierungsbedarf. Auch diese Investition gilt es vor dem Kauf einer Immobilie zu kalkulieren und gegebenenfalls zu finanzieren. Wir erklären Ihnen, wie Sie die Informationen im Energiepass für Ihre Kaufentscheidung richtig deuten.
Weniger Heizkosten, mehr Wohnkomfort
Mit bloßem Auge können Sie den energetischen Zustand eines Hauses meist nicht beurteilen. Aus diesem Grund schreibt die Energieeinsparverordnung (EnEV) einen Energieausweis vor, den Ihnen der Verkäufer in der Regel vorlegen muss. Der Energieausweis enthält eine Grafik mit einer Farbskala, die einen ersten Überblick über die Energieeffizienz der Immobilie gibt: In den neueren Ausweisen entspricht die Klasse A+ im grünen Bereich in etwa einem Passivhaus. Klasse H weist darauf hin, dass hier der Modernisierungsbedarf sehr hoch ist. Wenn Sie die Kosten gering halten möchten, sollten Energieverbrauch oder Energiebedarf unter 100 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr liegen.
Energieausweise vergleichen
Energieausweise geben erste Anhaltspunkte zur Einschätzung der Energieeffizienz einer Immobilie. Sie 1:1 miteinander zu vergleichen, ist meist nicht möglich. Die Endenergiekennwerte für dasselbe Haus sind in einem Bedarfsausweis meist niedriger als in einem Verbrauchsausweis. Auch beim Vergleich gleicher Ausweisarten miteinander sollten Sie immer im Hinterkopf haben: Die Angaben in Verbrauchsausweisen hängen stark von den Heizgewohnheiten der jeweiligen Bewohner ab. Angaben in Bedarfsausweisen hängen davon ab, wie der jeweilige Energieberater, der den Ausweis ausgestellt hat, vorgegangen ist.
Folgekosten vor dem Kauf abschätzen
Fragen Sie den Eigentümer oder Makler, was in den letzten Jahren unternommen wurde, um die Energieeffizienz des Gebäudes zu verbessern: Wurde die Heizungsanlage erneuert? Wurden Fenster ausgetauscht, Dach oder Kellerdecke gedämmt? In Kombination mit den Informationen aus dem Energieausweis können Sie als potenzieller Käufer abschätzen, mit welchen Kosten für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung sowie bei Bedarf für Modernisierungen Sie rechnen müssen. Unsere Finanzierungsexperten beraten Sie auch zu Fördermöglichkeiten für energieeffizientes Sanieren.
Hinweis: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung etwa durch einen Energieberater nicht ersetzen.
Sie haben unser Anschreiben zum Energieausweis vom 19.12.2023 erhalten?
Hier finden Sie wichtige Fragen und Antworten.
Im Rahmen des "Green Deals" verabschiedete die Europäische Kommission 2020 die EU-Taxonomieverordnung. Daraus ergeben sich Berichtspflichten für bestimmte kapitalmarktorientierte Unternehmen, zu denen die Volksbank in Südwestfalen eG aufgrund ihrer Größe (mehr als 500 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen) auch gehört und die z.B. beinhalten, einen jährlichen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen. Darüber hinaus unterliegen wir der Verpflichtung, die "Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk)" der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu erfüllen. Mit der 7. MaRisk-Novelle der Bankenaufsicht ergeben sich für Banken weitere Vorgaben, die unter anderem besagen, dass wir ESG-Faktoren in unsere Kreditvergabeprozesse integrieren müssen. Mit diesem Regelwerk, mit dem insbesondere Banken als zentrale Marktbeteiligte dazu instrumentalisiert werden, die Nachhaltigkeitstransformation in Wirtschaft und Gesellschaft maßgeblich mit voranzutreiben, ergeben sich zunehmend Maßnahmen, die auf unser Geschäft mit unseren Mitgliedern und Kunden wirken. Hierzu gehört auch, dass wir als Bank angehalten sind, entsprechende Daten zu beschaffen, auf deren Grundlage eine erste Aussage über die Nachhaltigkeit unseres Kreditportfolios getroffen werden kann. Vor diesem Hintergrund haben Sie unser Schreiben mit der Bitte zur Einreichung eines Energieausweises erhalten. Hiermit kommen wir der Umsetzung der EU-Taxonomie gemäß Artikel 10 Absatz 5 i.V.m. Artikel 8 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 zu den Berichtspflichten (Green Asset Ratio) nach. Aufgrund unserer Größe gehören wir aktuell zu den ersten Banken, die diese Verpflichtung umsetzen müssen, um eine entsprechende Einwertung unseres Kreditportfolios vornehmen zu können. Zukünftig werden Nachhaltigkeitskriterien zunehmend umfänglich in Kreditvergabeprozesse hineinwirken und perspektivisch auch Auswirkungen auf den Kreditzins nehmen.
Die Empfänger wurden danach ausgewählt, ob eine Immobilie als Sicherheit für eine laufende Verbindlichkeit (Anschaffungsfinanzierung, Dispositionskredit u.a.) bei uns besteht. Dabei handelt es sich vielfach um Anschreiben an Kunden mit einer laufenden Baufinanzierung, aber nicht ausschließlich. Auch Kunden, bei denen eine Immobilie als Sicherheit für andere Verbindlichkeiten (z.B. Modernisierungskredit oder Dispositionskredite) dient, wurden angeschrieben.
Nein, es besteht für unsere Mitglieder und Kunden keine Pflicht, einen Energieausweis für eine bereits bestehende vertragliche Vereinbarung einzureichen. Eine Nichteinreichung hat auch keinerlei Auswirkungen auf bestehende Verträge. Es hilft uns, Ihrer Volksbank in Südwestfalen eG, jedoch dabei, mehr Transparenz über die Nachhaltigkeit unseres Kreditportfolios zu erhalten und unsere gesetzlichen Berichtspflichten zu erfüllen. Wir betonen aber nochmals: Die Einreichung eines Energieausweises gemäß unseres Anschreibens ist eine Bitte an unsere Mitglieder und Kunden, keine verpflichtende Einforderung.
Wir legen Ihnen unabhängig von ihrer heutigen Entscheidung zur Einreichung eines Energieausweises jedoch grundsätzlich ans Herz, sich im Hinblick auf ggf. zukünftige Kreditanfragen - auch Prolongationen nach Ablauf einer Zinsbindung - damit zu befassen. Denn entsprechend der Regelungen der so genannten "Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk)" der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sind wir als Bank zukünftig dazu verpflichtet, bei immobilienbesicherten Investitionen Aussagen zum energetischen Stand der Immobilie im Kreditvergabeprozess zu berücksichtigen. Und dies erfolgt standardisiert mittels Vorlage eines Energieausweises. Darüber hinaus rücken insbesondere Themen der energetischen Modernisierung immer mehr in den Fokus von Immobilienbesitzern, so dass ein Energieausweis auch für viele andere Zwecke eine wertvolle Informationsbasis darstellt.
Die Daten aus den erbetenen Energieausweisen dienen aktuell dazu, dass wir eine Aussage über die Nachhaltigkeit unseres Kreditportfolios - im konkreten Fall über den Teil des Portfolios, der über eine Immobiliensicherheit abgesichert ist - treffen können. Hierzu sind wir, wie in diesen FAQ an anderer Stelle erläutert, seitens Politik und Bankenaufsicht deutlich angehalten.
Grundsätzlich gilt: Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten jederzeit im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Das Bankgeheimnis und die Vertraulichkeit Ihrer Daten bleiben stets gewahrt. Bei uns stehen Sie mit Ihren Zielen und Wünschen im Mittelpunkt. Eine Verwendung der Daten aus den erbetenen Energieausweisen für eine individuell gestaltete Kundenansprache würde dementsprechend ausschließlich dann erfolgen, wenn Sie aktiv Ihre Einwilligung in Datenverarbeitungen für diesen Zweck erteilt haben und wäre für diesen Zweck jederzeit widerrufbar. Sofern Sie keine Einwilligung erteilt haben, werden wir Ihre Daten nur insoweit verarbeiten, als dies ohne Einwilligung gesetzlich zulässig ist.