Der 2. Dezember 2021 stellte für die Menschen in Südwestfalen eine echte Zäsur dar. An diesem Tag musste die Rahmedeltal-Autobahnbrücke der A 45 wegen akuter Einsturzgefahr mit sofortiger Wirkung gesperrt werden. Ein Abriss der Brücke ist unausweichlich. Wann der Verkehr letztendlich wieder ohne Unterbrechung fließen kann, kann mit Bestimmtheit niemand sagen. Eine echte Belastung für die Unternehmen in der Region. Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt die betroffenen Unternehmen in Südwestfalen daher nun mit zwei beihilferechtskonformen Instrumenten: Einem zinsvergünstigten Universalkredit mit Tilgungsnachlass sowie Zuschüssen aus dem Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm NRW.
Unterstützung für die von der A 45-Sperrung betroffenen Unternehmen
Lüdenscheid, 11. März 2022
„Die Sperrung der A 45 ist eine echte Katastrophe. Für die Stadt Lüdenscheid, die in einem Dauerstau versinkt, für die Menschen in der Region und ganz besonders auch für die Unternehmen in Südwestfalen“, sagt Volksbank-Vorstand Roland Krebs. Sehr schnell sei allen Beteiligten klar gewesen, dass es sich um eine langzeitige Sperrung wahrscheinlich für mehrere Jahre handeln wird. Krebs: „Das ist eine erhebliche Belastung für den Wirtschaftsstandort Südwestfalen und für die dort ansässigen Unternehmen.“ Eine erste Hilfe kommt nun mit Förderprogrammen.
Der „NRW.BANK Universalkredit A 45“, ein Kredit mit bis zu 100.000 Euro Tilgungsnachlass, soll unmittelbare Härten für die Unternehmen abmildern. Antragsberechtigt sind betroffene kleine und mittlere Unternehmen (KMUs), Handwerksbetriebe und Freiberufler mit Sitz oder Betriebsstandort im Gebiet Stadt Hagen, Märkischer Kreis, Ennepe-Ruhr-Kreis, Kreis Soest, Hochsauerlandkreis, Kreis Siegen-Wittgenstein, Kreis Olpe, Kreis Unna, Stadt Hamm und Stadt Dortmund. Kreditnehmer erhalten einen Tilgungsnachlass von bis zu 20 Prozent der Darlehenssumme (maximal 100.000 Euro je Unternehmen). Die Laufzeit beträgt drei bis zehn Jahre (maximal fünf Freijahre).
Als Vergleichsbasis soll der Mittelwert der letzten drei Monate vor der Brückensperrung im Vergleich zum Mittelwert der letzten drei Monate vor Antragsstellung verwendet werden. Als Nachweis der Betroffenheit muss das Unternehmen der jeweiligen Handwerks- oder Industrie- und Handelskammer schriftlich darlegen, dass Umsatzeinbußen (mindestens 20 Prozent) oder höhere allgemeine Betriebs- und Materialkosten (mindestens 20 Prozent) vorliegen. „Zusammen mit der Bestätigung der zuständigen Kammer, dass der Firmensitz im betroffenen Gebiet liegt und Umsatzeinbußen von mindestens 20 Prozent gegeben sind, kann das Unternehmen die Förderung ab dem 11. März bei der Hausbank beantragen. Betroffene Mitglieder und Kunden wenden sich hierfür am besten vertrauensvoll an unseren Fördermittelberater“, so der Volksbank-Vorstand. Die Landesregierung stellt für den „NRW.BANK Universalkredit A 45“ in einem ersten Schritt zehn Millionen Euro Zuschüsse bereit, mit dem 100 Millionen Euro mobilisiert werden können.
Weiter gibt es Zuschüsse aus dem Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm NRW – zusätzlich sind dies 50 Millionen Euro Investitionszuschüsse für die Strukturförderung. „Damit soll der regionalen Wirtschaft eine klare Perspektive für die Zukunft gegeben werden“, sagt Vorstand Roland Krebs.
Konkrete Unterstützung bei Fragen rund um die Fördermöglichkeiten für betroffene Unternehmen bieten die Volksbank-Fördermittelberater, Tel.: 02351 177-0, Mail: unternehmerportal@vbinswf.de.
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