Ab 1. Januar 2021 wird die staatliche Wohnungsbauprämie erheblich verbessert. Dank einer Anhebung der Einkommensgrenze können zukünftig deutlich mehr Menschen die Prämie erhalten. Zusätzlich wird ihre Attraktivität durch eine Erhöhung des Fördersatzes und der maximalen Sparleistung gesteigert.
Sparer profitieren ab 2021 von Verbesserung der Wohnungsbauprämie
Sparprämie steigt um mehr als 50 Prozent
Siegen / Lüdenscheid, 11. August 2020
„Es gibt zwei Typen von Bausparern“, erläutert Volksbank-Vertriebsleiter Markus Schäfer. „Die einen möchten nur eine gute Verzinsung, die anderen möchten sich ihren Traum von den eigenen vier Wänden samt Garten erfüllen.“ Während die Häuslebauer und Modernisierer selbst im jetzigen Niedrigzinsniveau die nochmals günstigeren Finanzierungszinsen schätzten, seien die „Rendite-Sparer“ auf eine möglichst üppige staatliche Sparförderung angewiesen. Und gerade diese verbessere sich zum Jahreswechsel enorm, so Schäfer weiter.
„Durch die Ausweitung der Einkommensgrenzen kommen ab dem 1. Januar potenziell zehntausende Menschen in Südwestfalen zusätzlich in den Genuss der staatlichen Sparförderung. Außerdem verbessert sich die Förderhöhe deutlich.“ – nämlich um über 50 Prozent, wie die angefügten Beispielrechnungen zeigen. So erhöht sich ab 2021 die Förderung der jährlichen maximalen Sparleistung bei Alleinstehenden von aktuell 512 Euro auf 700 Euro und bei Verheirateten / eingetragenen Lebenspartnerschaften von 1.024 Euro auf 1.400 Euro.

Die Einkommensgrenzen (zu versteuerndes Einkommen) betragen für Alleinstehende ab dem kommenden Jahr 35.000 Euro (bisher 25.600 Euro) und für Verheiratete 70.000 Euro (bisher 51.200 Euro). „Vielen ist es vielleicht nicht unbedingt bewusst: Bei der Einkommensgrenze handelt es sich um das sogenannte zu versteuernde Einkommen und eben nicht um das eigentliche Bruttojahreseinkommen. Das Bruttoeinkommen liegt deutlich über dem zu versteuernden Einkommen“, sagt Schäfer. Wer wissen will, wie hoch das eigene zu versteuernde Einkommen ist, finde die entsprechende Angabe auf dem letzten Steuerbescheid. Alle, die die Voraussetzungen erfüllen, erhalten eine Prämie von 10 Prozent (bisher 8,8 Prozent) auf die geleisteten Sparbeiträge. „Das ist schon erheblich und bedeutet für Verheiratete, dass sie statt der bisher maximal 90 Euro Förderprämie (8,8 Prozent auf 1.024 Euro) – ab dem kommenden Jahr maximal 140 Euro (10 Prozent auf 1.400 Euro) erhalten.“ Abhängig von der Laufzeit – die Regellaufzeit beträgt sieben Jahre, kann aber auch verkürzt werden – errechnen sich Renditen zwischen knapp 2 und 3,8 Prozent pro Jahr nach Verrechnung aller Kosten. Schäfer: „Das ist von Fall zu Fall unterschiedlich und sollte in einem persönlichen Gespräch individuell berechnet werden. Aber mal Hand aufs Herz: Wo gibt es sonst noch einen Sparvertrag mit zweiprozentiger Verzinsung?“ Interessenten wenden sich hierzu an die Kundenberater der Volksbank in Südwestfalen eG.
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