Eine Frau mit Rucksack an einem Bergsee

Auslandsreise-Krankenversicherung

Auch auf Reisen kann mal was passieren. Oft ist ein Arztbesuch im Ausland aber sehr teuer, denn die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt nicht in jedem Land die Behandlungskosten. Und meist zahlt sie auch nur für Behandlungen, die im Reiseland als Standard gelten. Auch der Rücktransport nach Hause wird nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt. Mit der R+V-Auslandsreise-Krankenversicherung im Gepäck reisen Sie entspannt und bleiben im Ernstfall nicht auf den Arztkosten sitzen.

Ihre Vorteile

Sofort weltweit versichert

24/7-Hotline für Fragen und Notrufe

Direkt online abschließen

Verständlich erklärt: Auslandsreise-Krankenversicherung

Quelle: Bundesverband der Deutschen Volksbanken Raiffeisenbanken • Länge: 01:10Veröffentlicht: 01.07.2016

FernWeh-Tarife: Für Vielreisende und Spontanurlauber

Egal, wie oft Sie unterwegs sind: Mit der Auslandsreise-Krankenversicherung der R+V sind Sie für die ersten 45 Tage jeder Reise versichert. Aber auch auf langen Reisen sind wir für Sie da. Verlängern Sie einfach mit einem Zusatzbeitrag die Versicherungsdauer auf bis zu 730 Tage.

Illustration einer Person

FernWeh für Einzelpersonen (U-64)

Reisende bis einschließlich 64 Jahre sind für 10,80 Euro pro Jahr abgesichert. Für Reisen, die länger als 45 Tage dauern, zahlen Sie zusätzlich 2,50 Euro pro Tag. Bei längeren Reisen sprechen Sie bitte mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater.

Illustration einer Person

FernWeh für Einzelpersonen (Ü-64)

Reisende ab 65 Jahre sind für 46,80 Euro pro Jahr abgesichert. Für Reisen, die länger als 45 Tage dauern, zahlen Sie zusätzlich 6,50 Euro pro Tag. Bei längeren Reisen sprechen Sie bitte mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater.

Illustration einer Familie mit zwei Kindern

FernWeh für Familien

Schützen Sie sich und Ihre Familie für 22,80 Euro pro Jahr. Voraussetzung: Alle Versicherten leben unter einem Dach und Ihre Kinder sind unter 25 Jahre alt.

Leistungen im Überblick

Weltweit sicher unterwegs – ein paar Beispiele

Im Wanderurlaub in Norwegen stolperte Michaela L. Die Folge: Ein Bänderriss. Dank der R+V-Auslandsreise-Krankenversicherung gab es aber kein böses Erwachen nach dem Urlaub. Michaela L. wurde ins nächste Krankenhaus transportiert und versorgt. Zwar musste Sie den Rest ihres Urlaubs im Ferienhaus verbringen, doch konnte sie sich sorgenfrei erholen, denn die Behandlungskosten übernahm die R+V vollständig.

Der Urlaubsspaß in der Brandung am italienischen Strand endete für Familie R. im Krankenhaus. Eine Welle riss ihren Sohn beim Spielen von den Füßen und der Junge verletzte sich beim Sturz am Kopf. Zum Glück war Familie R. mit der R+V-Auslandsreise-Krankenversicherung bestens geschützt. Die Platzwunde wurde ärztlich versorgt und genäht. Die R+V übernahm die Kosten.

Eine kulinarische Spezialität des Urlaubslands wurde Martin V. zum Verhängnis. Er biss auf einen Kern und seine Zahnbrücke hielt dem Druck nicht stand. Doch das Problem war schnell behoben: Ein Zahnarzt stabilisierte die Brücke und Martin V. konnte seinen Urlaub auch in kulinarischer Hinsicht weiter genießen. Die Kosten für die Reparatur musste er dank der R+V-Auslandsreise-Krankenversicherung nicht selbst tragen.  

Blick von oben auf eine Großstadt

R+V Gesundheit

Reichen Sie Rechnungen von Ärztinnen und Ärzten, Rezepte und Belege auf digitalem Weg bei der R+V Krankenversicherung ein. Scannen Sie die Dokumente einfach mit dem Smartphone und laden Sie sie dann per App hoch.

Schließen Sie Ihre Auslandsreise-Krankenversicherung ganz einfach hier ab

Nutzen Sie das OnlineBanking?

Schließen Sie die Auslandsreise-Krankenversicherung ganz einfach direkt online ab.

Jetzt anmelden und abschließen

Sie nutzen noch kein OnlineBanking?

Lassen Sie Ihr Konto fürs OnlineBanking freischalten und schließen Sie Ihre Auslandsreise-Krankenversicherung online ab.

Jetzt freischalten und abschließen

Sie nutzen kein OnlineBanking oder haben noch kein Konto bei uns?

Schließen Sie Ihre Versicherung einfach online bei unserer Partnerin R+V ab.

Jetzt online abschließen

FAQ zur Auslandsreisekrankenversicherung

Sammeln Sie alle Belege, die Sie bei ärztlichen Behandlungen bekommen, und achten Sie darauf, dass diese Daten draufstehen:

  • Name und Anschrift der Ausstellerin oder des Ausstellers,
  • Ausstellungsdatum,
  • Vor- und Nachname sowie Geburtsdatum der Patientin oder des Patienten,
  • Diagnose (Krankheitsbezeichnung),
  • Beschreibung der ärztlichen Leistungen,
  • Kosten der ärztlichen Leistungen,
  • Datum, an dem die jeweilige Behandlung stattgefunden hat.

Bei Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln sind diese Dokumente und Angaben verpflichtend:

  • Original-Rezept, auf dem die Art und Menge des Produkts steht,
  • Preis und Kaufdatum des Produkts,
  • Original-Quittung als Zahlungsbeleg.

Auf einer Krankenhausrechnung müssen zusätzlich das Aufnahme- und Entlassungsdatum und eine Beschreibung der Leistungen vermerkt sein.

Ja, auch für Privatversicherte kann eine Auslandsreise-Krankenversicherung sinnvoll sein. Denn die Tarife einer privaten Krankenversicherung decken nicht immer alle relevanten medizinische Leistungen im Ausland ab. Außerdem können Sie mit einer Auslandsreise-Krankenversicherung unter Umständen richtig Geld sparen, beispielsweise wenn Sie einen Selbstbehalt vereinbart haben oder wenn bei Ihnen die Möglichkeit einer Beitragsrückerstattung besteht.

Für den Notfall hat die R+V eine Hotline eingerichtet, die 24/7 für Sie da ist:

Telefon: +49 611 533-6290
Fax: +49 611 533-6400
E-Mail: gesundheit-weltweit@ruv.de

  • Behandlungen im Ausland, die ein Grund für die Reise waren
  • Behandlungen im Ausland, von denen bei Reiseantritt feststand, dass sie während des Auslandsaufenthalts stattfinden mussten. Sie erhalten die versicherten Leistungen, wenn Sie die Reise wegen des Todes einer oder eines Angehörigen unternehmen
  • Honorare für die Behandlungen durch Ehegatten, Lebensgefährten, Lebenspartner, Kinder, Eltern und Eigenbehandlungen
  • Erkrankungen oder Beschwerden, die vor Reisebeginn behandelt wurden und weiter behandlungsbedürftig sind
  • Sehhilfen, Hörgeräte, Versorgung mit Zahnersatz, Kieferorthopädie sowie Arznei-, Heilmittel und Hilfsmittel, die nicht von einer Ärztin oder einem Arzt verordnet wurden