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Ein Mann sitzt mit einem Tablet in der Hand auf der Terrasse

Termineinlage VarioPlus 35

Flexible Geldanlage mit attraktiven Zinsen

Sie möchten Ihr Geld gewinnbringend anlegen, wissen aber noch nicht, wann Sie es wieder benötigen? Das VarioPlus 35 bietet Ihnen mit einer kurzen Kündigungsfrist von 35 Tagen die Freiheit, die Sie brauchen. Sie bestimmen, wie viel Geld Sie einzahlen und erhalten Zinsen ab 5.000 Euro.

Flexibel

Sie gestalten die Geldanlage nach Ihren Vorstellungen. Zuzahlungen sind ebenso möglich wie Teilkündigungen.

Profitabel

Die Zinsen werden vierteljährlich auf Ihrem Referenzkonto gutgeschrieben.

Praktisch

Der Vertrag läuft unbefristet und endet erst mit Kündigung des Gesamtbetrags und Auflösung des Kontos. Teilkündigungen sind möglich.

Produktdetails

  • Mindestanlagebetrag: 5.000 Euro
  • Die Kündigungsfrist beträgt 35 Tage
  • Teilkündigungen sind möglich
  • Sie können jederzeit Zuzahlungen vornehmen
  • SIe können einen Spardauerauftrag einrichten
  • Die Zinszahlung erfolgt vierteljährlich

Konditionen

 35 Tage Kündigungsfrist
>= 5.000 €1,25 % p.a.
>= 100.000 €1,35 % p.a.
>= 250.000 €1,45 % p.a.
>= 500.000 €1,55 % p.a.

Stand: 02.06.2025

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FAQ zum VarioPlus 35

Wie schnell komme ich an mein Geld?

Sie können das VarioPlus 35 jederzeit ganz oder zum Teil kündigen. Nach der erfolgten Kündigung und nach Ablauf der vereinbarten Kündigungsfrist wird die gekündigte Summe auf Ihrem Referenzkonto gutgeschrieben.

Kann ich einen bestehenden Vertrag während der Laufzeit aufstocken?

Ja, Sie können jederzeit Zuzahlungen vornehmen.

Wann erhalte ich die Zinsen?

Die Zinsen werden vierteljährlich berechnet und Ihrem Referenzkonto gutgeschrieben.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Bei Zinserträgen werden Steuern fällig, die wir direkt an das Finanzamt weiterleiten. Mit einem Freistellungsauftrag oder einer Nichtveranlagungsbescheinigung können Sie sich das Geld ganz oder teilweise sparen.

Mehr zu Freistellungsauftrag und Kirchensteuer

Wie wird die Kirchensteuer bezahlt?

Bei Mitgliedern einer Religionsgemeinschaft, die Kirchensteuer erhebt, greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Wenn Sie keinen Sperrvermerk beantragt haben, wird die anfallende Kirchensteuer zusammen mit der Zinsertragssteuer automatisch an das Finanzamt abgeführt.

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