Für die vom Krieg besonders betroffenen Unternehmen hat die Bundesregierung im April ein Maßnahmenpaket beschlossen. Die ersten beiden Programme sind nun startklar. Darauf weisen die Fördermittelexperten der Volksbank in Südwestfalen hin.
Ukraine-Krieg: Volksbank informiert über Hilfen für betroffene Unternehmen
Lüdenscheid/Siegen, 4. Mai 2022
„Das so genannte „KfW-Sonderprogramm UBR 2022“, ein Kreditprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) startet in Kürze, um kurzfristig die Liquidität der von dem Ukraine-Krieg nachweislich betroffenen Unternehmen zu sichern“, erklärt Michael Drüppel, Fördermittelexperte der Volksbank in Südwestfalen. Unternehmen aller Größenklassen und Branchen erhalten Zugang zu zinsgünstigen Krediten mit weitgehender Haftungsfreistellung der Hausbanken. Zusätzlich wird eine Konsortialfinanzierungsvariante mit substanzieller Risikoübernahme angeboten. Dieses Programm startet voraussichtlich am 9. Mai 2022 und ist zunächst bis zum 31. Dezember 2022 befristet. Hier befindet sich die Bundesregierung nach Angaben der KfW in weit fortgeschrittenen Beihilfengesprächen mit der EU-Kommission.
Bereits angelaufen sind die Erweiterungen bei den Bund-Länder-Bürgschaftsprogrammen für vom Ukraine-Krieg nachweislich betroffene Unternehmen. Dies betrifft die Bürgschaftsbanken und das Großbürgschaftsprogamm. Hier können Anträge seit dem 29. April 2022 gestellt werden. Die Entscheidung über Antrag erfolgt erst nach der beihilferechtlichen Genehmigung. Auch hierzu befindet sich die Bundesregierung in weit fortgeschrittenen Gesprächen mit der EU-Kommission.
Konkrete Unterstützung bei Fragen rund um die Fördermöglichkeiten für betroffene Unternehmen bieten die Volksbank-Fördermittelberater, Tel.: 02351 177-0, Mail: unternehmerportal@vbinswf.de.
Eckpunkte des KfW-Sonderprogramms UBR 2022
- Antragsstart: voraussichtlich 09.05.2022, befristet bis zum 31.12.2022
- Haftungsfreistellung i.H.v. 80 % (mittelständische Unternehmen) bzw. 70 % (große Unternehmen):
- Kreditbetrag: bis 100 Mio. EUR pro Unternehmensgruppe (i. S. verbundener Unternehmen), begrenzt auf
- 15 % der durchschnittlichen Umsätze aus den letzten drei Jahresabschlüssen oder
- 50 % der Energiekosten der letzten 12 vollen Kalendermonate vor dem Zeitpunkt der Antragstellung
- Bei Krediten > 25 Mio. EUR ist der Kreditbetrag zusätzlich auf maximal 50 % der Gesamtverschulung oder 30 % der Bilanzsumme der Unternehmensgruppe begrenzt
- Die Finanzierung von Betriebsmitteln und Investitionen, die schon durch das KfW-Sonderprogramm 2020 (Corona) gefördert wurden, ist ausgeschlossen.
- Laufzeit: 6 Jahre, bis zu 2 Tilgungsfreijahre
- Fördervoraussetzungen:
- Betroffenheit (siehe unten)
- Neuer (zusätzlicher) Investitions- und Finanzierungsbedarf
- Deutschlandbezug
- Förderfähige Unternehmen müssen strukturell gesund sowie langfristig wettbewerbsfähig sein, kein Unternehmen in Schwierigkeiten per 31.12.2021
- Aussagekräftige Jahresabschlussunterlagen von 2 vollständigen Geschäftsjahren
- Ein-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit: max. 10 %
- Kreditwürdigkeitsprüfung, bankübliche Besicherung
- Zusätzliche Bestimmungen analog Sonderprogramm Corona, insbesondere Dividenden- und Ausschüttungsverbot
- Konditionen:
- Vergünstigter Zinssatz
- adjustiertes risikogerechtes Zinssystem (RGZS)
- Marge für die Finanzierungspartner gemäß regulärem RGZS
- Außerplanmäßige Rückzahlung gegen Vorfälligkeitsentschädigung
- Risikoprozess KfW analog Sonderprogramm Corona:
- Bis 3 Mio. EUR: Übernahme des Votums der beantragenden Bank
- Zwischen 3 Mio. EUR und 10 Mio. EUR: vereinfachte Risikoprüfung für Anträge von Unternehmen, die die Fast Track Kriterien erfüllen
- Über 10 Mio. EUR: vollständige Risikoprüfung durch die KfW
- Bei Kreditbeträgen über 100 Mio. EUR ist eine Direktbeteiligung der KfW an Konsortialkrediten möglich.
Betroffenheit:
- Nachgewiesene Betroffenheit:
- aus den Sanktionen gegenüber Russland und Belarus oder
- aus den Kriegshandlungen in der Ukraine
- Kriterien der Betroffenheit:
- Umsatzrückgang durch weggebrochenen Absatzmarkt (Russland, Ukraine, Belarus) bei Unternehmen, deren Anteil des durchschnittlichen Jahresumsatzes der letzten 3 Jahre in den Märkten RUS/BLR/UKR mindestens 10 % am durchschnittlichen Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre beträgt
- nachgewiesene Produktionsausfälle in den Ländern Ukraine, Belarus und Russland
- nachgewiesene Produktionsausfälle aufgrund fehlender Rohstoffe und Vorprodukte (unmittelbar oder mittelbar aus den Ländern Ukraine, Belarus oder Russland stammend)
- Schließung von Produktionsstätten vor Ort in Russland, Ukraine oder Belarus
- besonders hohe Betroffenheit durch die gestiegenen Energiekosten (Energiekostenanteil 3 % vom Umsatz)
- Der Antragsteller bestätigt seine Betroffenheit im Formular „Ergänzende Angaben KfW-Sonderprogramm UBR 2022“, die Hausbank plausibilisiert diese Angaben.
- Neues Formular und Verfahren zur Sanktionsprüfung:
- Die KfW wird zusätzlich zu der Prüfung durch die Hausbank die Einhaltung der Sanktionsvorschriften überprüfen und vor Auszahlung eine Prüfung der Antragsteller, der auftretenden Personen und der wirtschaftlich Berechtigten unter Berücksichtigung der Beteiligungsstruktur und Zwischengesellschaften vornehmen.
- Um diese zusätzliche Prüfung zu ermöglichen, benötigt die KfW Angaben zu den entsprechenden Personen / Gesellschaften. Zur Erfassung der Daten steht das Formular „Erhebung wirtschaftlich Berechtigte gemäß § 3 GWG und Beteiligungsstruktur“ bereit. Dieses muss bei Antragstellung vollständig ausgefüllt und von der Hausbank unterzeichnet bei der KfW eingereicht werden.
- Die Auszahlung der Mittel ist bis zur vollständigen Sanktionsprüfung durch die KfW gesperrt.